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Notarztsystem


Seit dem 07.01.1974 verfügt der Kreis Minden-Lübbecke über ein Notarztsystem am Klinikum Minden. 1985 kam der Notarztstandort Bad Oeynhausen, 1987 der Notarztstandort Lübbecke und 1988 Rahden hinzu. Es handelt sich hierbei um  Ärzte aus den anästhesiologischen bzw. anderen Disziplinen, welche über die erforderliche Qualifikation des Fachkundenachweises Rettungsdienst verfügen. Ab den 01.04.2007 ist in Bereich der Rettungswache Minden ein zusätzlicher Notarzt im Tagesdienst im Dienst.

Zu den Aufgaben eines Notarztes gehören unter anderem:
  • die medikamentöse Behandlung, um Symptome zu lindern oder eine akute Lebensgefahr abzuwenden, z.B. bei akut auftretenden Asthma- oder Krampfanfällen
  • Durchführung einer Schmerztherapie bis hin zur Narkose am Einsatzort, z.B. bei Verkehrsunfällen
  • Begleitung und Überwachung von Patienten mit instabilen Kreislaufverhältnissen
  • die Feststellung des Todes bzw. die Entscheidung zum Abbruch von Rettungsmaßnahmen

Häufig findet umgangssprachlich eine Verwechslung zwischen dem Notarzt des Rettungsdienstes und dem diensthabenden Arzt des Kassenärztlichen Notdienstes statt. Ärzte des Kassenärztlichen Notdienstes stellen die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Arztpraxen sicher. Sie sind nicht Teil des Rettungsdienstes und verfügen in der Regel auch nicht über die Zusatzqualifikationen eines im Rettungsdienst tätigen Notarztes.

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Notarzteinsatzfahrzeug

Einsatzindikationen


Die Mitarbeiter der Kreisleitstelle haben die Aufgabe, anhand der ihnen durch den Anrufer geschilderten Situation zu entscheiden, welches Rettungsmittel eingesetzt werden muss. Beim Vorliegen bestimmter Meldebilder wird dann ein Notarzt zusammen mit einem Rettungswagen alarmiert. Dieses ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Störungen der Atmung, des Kreislaufs oder des Bewusstseins
  • einer Vermutung auf schwere Verletzungen anhand des Unfallmechanismus, z.B. Sturz aus großer Höhe
  • Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfällen
  • Verbrennungen, Verbrühungen oder Verätzungen
  • Schuss- oder Stichverletzungen
  • stark blutenden Schnittverletzungen
  • eingeklemmten Personen
  • einer bevorstehenden Geburt

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NEF und RTW

Rendezvous-System


Der Rettungsdienst des Kreises Minden - Lübbecke arbeitet in dem so genannten Rendezvous-System. Dieser Begriff bezeichnet die getrennte Anfahrt von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug. Z. B. wird bei einem Notfall innerhalb der Stadt Porta Westfalica ein Rettungswagen von der Feuer- und Rettungswache Porta entsendet und gleichzeitig das Notarzteinsatzfahrzeug der BF Minden alarmiert, welches den Notarzt am Klinikum Minden aufnimmt und ebenfalls zur Einsatzstelle fährt. An der Einsatzstelle treffen die beiden Rettungsdiensteinheiten zusammen und haben ihr "Rendezvous". Die Besatzungen werden dann gemeinsam tätig.
In unserem Kreis verfügen die Wachen aus Minden, Rahden, Lübbecke und Bad Oeynhausen über ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Besetzt wird das Fahrzeug durch einen Rettungsassistenten und einem Notarzt, welcher durch das örtliche Krankenhaus gestellt wird. Innerhalb des Kreises Minden-Lübbecke stellt der Zweckverband der Kliniken im Mühlenkreis (Klinikum Minden, KH Rahden, KH Lübbecke und KH Bad Oeynhausen) die Notärzte.

Vorteile dieses System sind u. a.:

  • Während der einsatzfreien Zeit kann der diensthabende Notarzt seinem regulären Stationsdienst im Krankenhaus nachgehen.
  • Wenn sich am Einsatzort herausstellt, dass der Patient ohne ärztliche Begleitung in ein Krankenhaus gefahren werden kann, steht der Notarzt sofort wieder für weitere Einsätze zur Verfügung.

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Fahrzeug des LNA

Leitender Notarzt


Bei größeren Schadensereignissen mit mehreren verletzten oder erkrankten Personen wird zur Koordinierung des Einsatzes der Leitende Notarzt, kurz LNA oder Ltd. Notarzt, hinzugezogen. Er hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) die notfallmedizinischen Maßnahmen am Einsatzort zu koordinieren.
Hierbei muß über den Personal- und Materialeinsatz, die Behandlungspriorität des einzelnen Patienten, und über Transportmittel und Transportziele der Betroffenen entschieden werden.

Voraussetzungen für den Einsatz als Leitender Notarzt:

  • er muss umfassende Kenntnisse in der Notfallmedizin besitzen und regelmäßig im Rettungsdienst tätig sein.
  • er muss eine spezielle Fortbildung entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer nachweisen.
  • er muss über Detailkenntnisse der regionalen Infrastruktur des Rettungs- und Gesundheitswesens verfügen.
  • er soll eine Gebietsanerkennung eines Gebietes mit Tätigkeit in der Intensivmedizin besitzen.

Den diensthabenden LNA steht ein Einsatzfahrzeug zur Verfügung, mit dem sie nach der Alarmierung durch die Kreisleitstelle direkt zum Notfallort ausrücken können.

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